Lähmung / Schwäche
Stand September 2021
Wir unterscheiden die Lähmung einer bestimmten Bewegung bzw. eines Muskels mit neurologischen oder orthopädischen Ursachen von der allgemeinen Muskelschwäche mit eher internistischen bzw. systemischen Ursachen. Bandscheibenvorfälle mit Nervenwurzelkompression können Lähmungen der entsprechenden Muskeln verursachen, z.B. Fußheberschwäche bei L5-Syndrom (Intraforaminaler BSV L5/S1 oder mediolateraler BSV L4/5). Eine Fußheberschwäche kann jedoch auch Folge einer Sehnenläsion des M. tibialis anterior sein. Gleiches gilt für die Fußsenkung: S1 Syndrom vs. Peroneus- / Achillessehnenläsion. Auch die Armelevationsschwäche (normalerweise Folge einer Supraspinatussehnenruptur) kann auch Bestandteil einer Erb’schen Plexusparese sein. Infolge einer peripheren Lähmung (2. Motoneuron) kommt es zunächst zum Muskelödem, später zur Atrophie (Volumenreduktion) und Fettgewebsinterposition.
Die „zentrale“ Lähmung des ersten Motoneurons, z.B. infolge eines Schlaganfalles mit Halbseitensymptomatik führt nicht zu einer muskulären Atrophie. Bei der Gesichtslähmung (Facialisparese) muss zwischen der zentralen Form als Hinweis auf einen Schlaganfall („kann runzeln“) und der peripheren Form aufgrund einer Läsion des N. facialis am Facialisknie, im Meatus akustikus internus, im Facialiskanal des Felsenbeines oder in der Glandula Parotis unterschieden werden. Generalisierte Muskelschwäche kommt bei endokrinen Erkrankungen (M. Addison / Nebennierenrindeninsuffizienz, Schilddrüsenfehlfunktion), neuromuskulären Erkrankungen oder der Myasthenia gravis vor. Aufgabe der Bildgebung ist die Charakterisierung und Lokalisation der jeweiligen Schädigung oder die Identifizierung von Begleitsymptomen wie der Thymusraumforderung bei der Myasthenie.
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