Hörminderung
Stand September 2021
Jeder kennt die Hörminderung, die bei Änderungen des Luftdruckes, z.B. im Flugzeug, eintritt und die man durch Schlucken und Betätigung der Eustachischen Röhre mit resultierendem Druckausgleich rückgängig machen kann. Das ist das typische Beispiel einer Schallleitungsschwerhörigkeit durch Veränderungen im Mittelohr. Diese können neben einer einfachen Mittelohrentzündung mit Paukenerguss auch Cholesteatome oder Nasopharynxkarzinome mit Beteiligung des Torus tubarius sein. Die Schallempfindungsschwerhörigkeit (Stimmgabeltest nach Weber: Lateralisation zur betroffenen Seite, Rinne negativ) betrifft das Innenohr und hier die Cochlea oder den Hörnerv im inneren Gehörgang. Hier kommt die hochauflösende Computertomographie des Felsenbeines (Otosklerose) oder Dünnschicht-MRT des Kleinhirnbrückenwinkels („Akustikusneurinom“) ins Spiel. Selbstverständlich können Hörminderungen auch bei Läsionen der weiteren Hörbahn bis zum auditorischen Cortex auftreten.
Aufgabe der Bildgebung ist es, Tumoren im Verlauf der Hörbahn, akute oder chronische Entzündungen des Mittelohres oder Durchblutungsstörungen bzw. Gefäßmissbildungen zu identifizieren. Die beidseitige Schallempfindungsschwerhörigkeit des Alters (Presbyakusis) ist der Bildgebung nicht zugänglich. Wichtig auch für die aus anderen Gründen durchgeführte Kernspintomographie ist die Information über eventuell eingebrachte Implantate zur Verbesserung des Hörvermögens, z. B. Gehörknöchelchen oder Cochleaimplantate. Hier ist eingehend zu prüfen, ob und wenn ja unter welchen Vorbereitungen (Druckverband) oder Einschränkungen (1,5 statt 3T, reduzierte SAR Einstellungen) eine Kernspintomographie erfolgen kann. Hörgeräte müssen immer vor einer Kernspintomographie in der Umkleidekabine abgelegt werden.
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