Selbstzahler
Gesetzlich versicherte Patienten als Selbstzahler
Gesetzlich versicherte Patienten können alle Leistungen des MVZ Praxis im KölnTriangle, die nicht im Rahmen Ihrer gesetzlichen Versicherung nicht übernommen werden, als Selbstzahler, wie Privatpatienten, in Anspruch nehmen. Die Rechnung ist nach der Untersuchung vor Ort zu begleichen.
Zur Information für gesetzlich versicherte Patienten: Gesetzlich versicherte Patienten haben darüber hinaus die Möglichkeit bei Ihrer Kasse die Kostenerstattung zu erwirken, sofern besondere Umstände vorliegen. Wir bitten dabei zu beachten, dass hierfür und Kostenerstattungsantrag bei Ihrer Krankenkasse vor der Behandlung gestellt sein muss. Patienten haben dann die Möglichkeit wie Privatversicherte einen Arzt ihrer Wahl aufzusuchen. Die Abrechnung erfolgt dann ebenfalls wie bei Privatpatienten. Die Honorarrechnung ist bei Ihrer Krankenkasse einzureichen. Beispielhafte weiterführende Informationen siehe:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/k/kostenerstattung-in-der-gkv.html
Vor einigen Jahren hat das MVZ Praxis im KölnTriangle einen Gruppentarif für Ihre Mitarbeiter bei der RuV für die ambulante Restkostenversicherung abgeschlossen. Jeder unserer Mitarbeiter kann somit bei seiner Kasse das Angebot der Kostenerstattung wählen. Die Differenz zwischen dem Betrag den die Kassen erstatten und der GOÄ-Rechnung wird über die Restkostenversicherung abgedeckt. Jeder Mitarbeiter des MVZ Praxis im KölnTriangle hat somit die Möglichkeit Privatpatient zu sein.
https://www.ruv-bkk.de/leistungen/alle-leistungen-im-ueberblick/leistungen-a-z/k/kostenerstattung/
Fragen Sie bei Ihrem Arbeitgeber gerne nach, ob dieser gegebenenfalls ebenso eine solche Versicherung für seine Mitarbeiter abgeschlossen hat.
Adresse
MVZ
Praxis im KölnTriangle
Ottoplatz 1
50679 Köln
Öffnungszeiten
Mo – Fr 8.00h – 18.00h
und nach Vereinbarung
Kontakt
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