Abrechnung
Die Ärzte des MVZ Praxis im KölnTriangle sind erfahren und exzellent ausgebildet. Es sind Doppelfachärzte für Radiologie und Nuklearmedizin bzw. verfügen sie über die entsprechende ergänzende Fachkunde. Somit kann fachübergreifende „Großgeräte-Diagnostik“ der Kernspintomographie auch MRT genannt, der Computertomographie auch CT genannt und PET/CT (Positronen-Emissions-Tomographie mit Computertomographie) von jedem der Ärzte erbracht werden. Besonders umfangreiche Untersuchungen z.B. wie die PET/CT Untersuchungen werden in dem täglich stattfindenden Ärztekonsil, an dem alle anwesenden Ärzte teilnehmen, im Kollegium besprochen.
In Deutschland gibt es zwei Systeme der Krankenversicherung die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die Private Krankenversicherung (PKV). Bei der PKV besteht die freie Arztauswahl bei allen in Deutschland niedergelassenen Ärzten.
Im System der GKV erfolgt die Versorgung durch sogenannte Vertragsärzte. Für die ärztliche Versorgung durch die GKV muss ein Arzt über die entsprechende vertragsärztliche Zulassung (sog. „Kassenarztsitz“) verfügen. Je nach Facharztrichtung, in unserem Fall Radiologie und Nuklearmedizin, muss mindestens ein solcher Kassenarztsitz vorhanden sein, um Leistungen für GKV versicherte Patienten erbringen und gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein abrechnen zu können. Bei speziellen Untersuchungen z.B. Kardio-CT, MR-Angiographie oder Lungenkrebsscreening muss eine zusätzliche Qualifikation gekoppelt an die vertragsärztliche Zulassung nachgewiesen werden, um diese speziellen Leistungen erbringen und abrechnen zu dürfen.
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Praxis im KölnTriangle
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