Dr. med.
Jonas Müller-Hübenthal
und Kollegen
FA Diagnostische Radiologie
FA Nuklearmedizin
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Kostenübernahme

Alle kernspintomographischen Untersuchungen (mit Ausnahme der MR-Mammographie) können wir innerhalb unseres Budgets mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Dabei ist die Vorlage eines gültigen Überweisungsscheines für Sie als gesetzlich versicherte/r Patient/in erforderlich.

Mitglieder der Techniker Krankenkasse dürfen wir auf Basis eines IV-Vertrages bei bestimmten Fragestellungen auch bei Vorliegen eines Brustkrebs, Lymphknotenkrebs und Darmkrebs mit der PET/CT untersuchen.
» Mehr Info auf: www.tk-online.de (Vorsorge und Behandlung: Krebs)

Nach dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschußes von Januar 2007 werden die Kosten der PET/CT-Untersuchung bei folgenden Erkrankungen von den gesetzlichen Kassen getragen: Abklärung eines Lungenrundherdes Nichtkleinzelliges Bronchialkarzinom - präoperative Diagnostik Nichtkleinzelliges Bronchialkarzinom - Rezidivdiagnostik.

Da es noch keine Gebührenziffer im Einheitlichen Bewertungsmaßstab gibt, erfolgt die Abrechnung nach dem System der Kostenerstattung. Wir stellen Ihnen gerne einen auf Ihren Fall zugeschnittenen Kostenvoranschlag aus, auf dessen Basis Ihre Kasse eine Kostenübernahmeerklärung erstellt. Je nach Kasse kann dieser Vorgang einige Zeit in Anspruch nehmen. Dann ensteht Ihnen als Patient allerdings kein Kostenrisiko.

Bei anderen Krebserkrankungen unterstützen wir Sie in Zusammenarbeit mit Ihrem behandelnden Krebsspezialisten gerne dabei, einen Antrag auf Kostenübernahme oder wenigstens teilweise Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse zu stellen.

Private Krankenversicherungen übernehmen bei bekannten Krebserkrankungen in der Regel die Kosten. In Zweifelsfällen sollte auf Basis eines Kostenvoranschlages vorher eine Kostenübernahmeerklärung eingeholt werden.

Bitte wenden Sie sich an unser Case Management.

Alle gängigen computertomographischen Untersuchungen inklusive CT-gestützter Interventionen an der Wirbelsäule und CT-gestützter Arthrographien (Gelenkdarstellungen) können wir auf Krankenschein erbringen. Ausgenommen hiervon sind CT-Untersuchungen, die prinzipiell nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten sind wie z.B. Herz-CT oder Dental-CT. Diese Untersuchungen werden direkt mit dem Patienten nach GOÄ abgerechnet.

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